AGB und Anmeldung Fest der Fantasie 2024

Wichtig. Lesen.

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen für das Fest der Fantasie 2024 vom 10.08.2024 bis 18.08.2024 in Bad Kissingen (AGB). Fassung vom 1. Februar 2024.

 

§ 1 Vertragspartner

(1) Durch die Anmeldung zum Fest der Fantasie 2024 in Bad Kissingen („Veranstaltung“) kommt ein Vertrag zustande zwischen der/dem Anmeldenden („Teilnehmer“) und dem Verein für Feste der Fantasie Deutschland e. V. („Veranstalter“), vertreten durch den Vorstand.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch Zahlung des Teilnehmers sowie durch die schriftliche Teilnahmebestätigung (Anmeldebestätigung) des Veranstalters.

(3) Der Veranstalter vermittelt die Unterkunft in der Jugendherberge „Heiligenhof“ in Bad Kissingen, es gilt die Hausordnung der Herberge sowie ergänzend die AGB der Veranstaltung.

(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bestätigte Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können nur Mitglieder/Ehrenmitglieder des Vereins Fantasy Club e.V. Darmstadt und des Vereins für Feste der Fantasie Deutschland e. V., sowie deren Angehörige und durch den Vorstand des Vereins für Feste der Fantasie Deutschland e. V. geladene Gäste. Die Veranstaltung ist nicht-öffentlich.

(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für Minderjährige“. Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Es gelten die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

(3) Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nicht möglich. Über Ausnahmen entscheidet der Veranstalter, vertreten durch den Vorstand.

§ 3 Haftung

(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.

(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

(3) Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Wanderungen, Geländewanderungen, Kämpfe mit Follow-Waffen, Sport- und Showkampfwaffen sowie Kampfsport jeglicher Art).

(4) Eltern haften für ihre Kinder.

§ 4 Sicherheit

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei der Veranstaltung nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Veranstaltung führen.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für andere hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, die Benutzung des Löschteiches sowie das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.

(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.

(5) Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen am Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter sowie an allen Einrichtungen der Herberge dem Veranstalter unverzüglich zu melden.

§ 5 Teilnehmerbeitrag, Zahlung, Rücktritt

(1) Der Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus dem Conbeitrag, eventuellen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie möglichen sonstigen Kosten. Aus dem Conbeitrag werden vor allem die Organisationskosten und die Kosten für das Programm (u.a. Fantasy-Tagung) bestritten.

(2) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.

(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten geltend zu machen.

(4) Ab dem Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen für den Teilnehmer: bei einer Absage bis zum 30. Juni 2024 wird die geleistete Anzahlung vollständig zurückerstattet, dem Teilnehmer entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage wird der Conbeitrag einbehalten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nur dann zurückerstattet, wenn der Teilnehmerplatz erneut besetzt werden kann.

§ 6 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.

(2) Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.

(3) Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist.

(4) Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt.

§ 7 Abweichende Regelungen für Vollkaufleute

(1) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (z.B. Verkaufsstand, Ausschank, künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion / Anfertigung von Videomitschnitten usw.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewerbedurchführung notwendigen Werkzeuge.

§ 8 Abschließende Regelungen

(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, Langenfeld.

(2) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt.

(3) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen und veröffentlichten AGB.

Teilnahmebedingungen für Minderjährige

(1) Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können nur in Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.

(2) Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie a. die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und b. ein Personensorgeberechtigter einen anderen, voll geschäftsfähigen Teilnehmer mit der Aufsichtspflicht betraut. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden Zusatzformulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es auf Anfrage beim Veranstalter.

Weitere Infos für Jugendliche: Aufsichtspflicht

Zu gegebener Zeit wird hier der Link zur Anmeldedatenbank zu finden sein.

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