Fassung vom 14.09.2011
(1) Durch die Anmeldung zum Fest der Fantasie („Veranstaltung“)
kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Anmeldenden („Teilnehmer“)
und der
„Veranstalter des Festes des Friedens 2012“ GbR
Hermann Ritter, Soderstr. 67,
64287 Darmstadt
06151 429780 („Veranstalter“).
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.
Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des
Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
(3) Der Veranstalter vermittelt die Unterkunft auf den Gelände CVJM Feriendorf
Herbstein, 36358 Herbstein (Feriendorf), es gilt die Hausordnung des Feriendorfs.
(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können nur Mitglieder des Fantasy
Clubs e.V. oder Mitglieder von Vereinen, die Mitglied im FC e.V. sind, deren
Angehörige und Lebenspartner sowie durch die Veranstalter geladene Gäste.
Die Veranstaltung ist nicht-öffentlich.
(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für
Minderjährige“.
Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen
zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird
die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet
nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
des Veranstalters beruhen.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung
und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren
Schadens beschränkt.
(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers
einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände
dürfen bei der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen
können zum Ausschluss führen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche
Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für
andere hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere
Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern
an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern
außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist
Folge zu leisten.
(5) Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des
Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten,
können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter
eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen am Material des Veranstalters,
an Gegenständen Dritter und an den Unterkünften und sonstigen Einrichtungen
des Feriendorfes unverzüglich dem Veranstalter zu melden.
(1) Der Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus dem Conbeitrag, eventuellen
Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie möglichen sonstigen Kosten.
Aus dem Conbeitrag werden vor allem Organisationskosten und das Programm bestritten.
(2) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus.
Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene
Kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
(4) Ab dem Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen
für den Teilnehmer: bei einer Absage bis zum 30. Juni 2012 wird eine geleistete
Zahlung zurückerstattet, dem Angemeldeten entstehen keine Kosten. Bei einer
späteren Absage wird der Conbeitrag fällig, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
werden nur dann zurückerstattet bzw. hinfällig, wenn der Teilnehmerplatz
erneut besetzt werden kann.
(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn
der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.
(2) Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens
bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.
(3) Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies
zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist.
(4) Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt.
(1) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion / Anfertigung von Videomitschnitten usw.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewebedurchführung notwendigen Werkzeuge.
(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, Darmstadt.
(2) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen
unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB
insgesamt.
(3) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen und
veröffentlichten AGB.
(1) Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nur
in Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen.
Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter
und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich
oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(2) Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren können an der Veranstaltung
teilnehmen, wenn sie a. die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und
b. ein Personensorgeberechtigter einen anderen Teilnehmer mit der Aufsichtspflicht
betraut. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter
und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich
oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Die Übertragung der Aufsichtspflicht
ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden
Zusatzformulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es beim Veranstalter
und im Internet unter
www.fest-der-fantasie.de.
Anmeldung und Bezahlung
Übernachter in Zimmer/Zelt überweisen, um die Anmeldung gültig
zu machen, den Gesamtbetrag bzw. eine Anzahlung von € 100,00 auf das
angegebene Konto. Der Gesamtbetrag wird mit der Anmeldebestätigung
mitgeteilt und ist bis zum 01.7.2012 fällig. Für Bungalow-Mieter wird
die Anzahlung mit Bestätigung der Vermietung fällig.
Alle Zahlungen bitte ausschließlich per Überweisung an:
Veranstalter des Festes des Friedens 2012 GbR
Kontonummer 850055100,
Bankleitzahl 70080000
Bank: Commerzbank vormals Dresdner Bank
Für Auslandüberweisungen:
IBAN: DE05700800000850055100
Papierform: DE05 7008 0000 0850 0551 00
BIC: DRESDEFF700 (80273 München)
Verwendungszweck: Fest 2012 und die Namen der Angemeldeten
Irrtum vorbehalten.
Zur Onlineanmeldung
Zum Anmeldebogen