Willkommen zum Fest der Fantasie 2012

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

für das Fest der Fantasie 2012 vom 03.08.2012 bis 12.08.2012 in Herbstein/Hessen (AGB).

Fassung vom 14.09.2011


§ 1 Vertragspartner

(1) Durch die Anmeldung zum Fest der Fantasie („Veranstaltung“) kommt ein Vertrag zustande zwischen dem Anmeldenden („Teilnehmer“) und der
„Veranstalter des Festes des Friedens 2012“ GbR
Hermann Ritter, Soderstr. 67,
64287 Darmstadt
06151 429780 („Veranstalter“).
(2) Der Vertrag kommt zustande durch die Anmeldebestätigung des Veranstalters.
Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden.
(3) Der Veranstalter vermittelt die Unterkunft auf den Gelände CVJM Feriendorf Herbstein, 36358 Herbstein (Feriendorf), es gilt die Hausordnung des Feriendorfs.
(4) Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.


§2 Voraussetzung für die Teilnahme

(1) Teilnehmen an der Veranstaltung können nur Mitglieder des Fantasy Clubs e.V. oder Mitglieder von Vereinen, die Mitglied im FC e.V. sind, deren Angehörige und Lebenspartner sowie durch die Veranstalter geladene Gäste. Die Veranstaltung ist nicht-öffentlich.
(2) Für Minderjährige gelten die „Teilnahmebedingungen für Minderjährige“.
Insbesondere übernehmen der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.

§3 Haftung

(1) Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
(2) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

§4 Sicherheit

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen bei der Veranstaltung nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung auf mögliche Gefährdung für andere zu kontrollieren. Entstehen Gefahren für andere hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten.
(4) Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
(5) Teilnehmer, die andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.
(6) Der Teilnehmer hat alle Beschädigungen am Material des Veranstalters, an Gegenständen Dritter und an den Unterkünften und sonstigen Einrichtungen des Feriendorfes unverzüglich dem Veranstalter zu melden.

§5 Teilnehmerbeitrag, Zahlung, Rücktritt

(1) Der Teilnehmerbeitrag setzt sich zusammen aus dem Conbeitrag, eventuellen Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie möglichen sonstigen Kosten. Aus dem Conbeitrag werden vor allem Organisationskosten und das Programm bestritten.
(2) Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Die Konditionen sind der Preisliste zu entnehmen.
(3) Bei Zahlungsverzug hat der Veranstalter das Recht, tatsächlich entstandene Kosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
(4) Ab dem Zugang der Anmeldebestätigung gelten folgende Storno-Regelungen für den Teilnehmer: bei einer Absage bis zum 30. Juni 2012 wird eine geleistete Zahlung zurückerstattet, dem Angemeldeten entstehen keine Kosten. Bei einer späteren Absage wird der Conbeitrag fällig, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden nur dann zurückerstattet bzw. hinfällig, wenn der Teilnehmerplatz erneut besetzt werden kann.


§6 Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

(1) Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Teilnehmerdatei geführt werden.
(2) Die Daten werden mindestens bis zum Ablauf der Veranstaltung, längstens bis zum Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert.
(3) Eine Weitergabe von Daten erfolgt ausschließlich insoweit, als dies zur Durchführung der Veranstaltung unabdingbar notwendig ist.
(4) Eine Weitergabe von Daten an unbeteiligte Dritte findet nicht statt.


§7 Abweichende Regelungen für Vollkaufleute

(1) Für den Fall, dass der Veranstalter dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung die Möglichkeit bietet, seinem Gewerbe nachzukommen (Verkaufsstand, Ausschank, aber auch künstlerische Tätigkeiten wie Gewandungsschneiderei oder Filmproduktion / Anfertigung von Videomitschnitten usw.) bzw. diesen zur Durchführung dieses Gewerbes engagiert, entbindet der Teilnehmer den Veranstalter von allen Haftungspflichten, insbesondere aber nicht ausschließlich, in Bezug auf die in den Bereich der Veranstaltung eingebrachten Waren, Wertgegenstände und zur Gewebedurchführung notwendigen Werkzeuge.


§8 Abschließende Regelungen

(1) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich nicht anderes vorgeschrieben, Darmstadt.
(2) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit dieser AGB
insgesamt.
(3) Gültig sind jeweils die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen und veröffentlichten AGB.

 

Teilnahmebedingungen für Minderjährige

(1) Minderjährige bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können nur in Anwesenheit eines Personensorgeberechtigten an der Veranstaltung teilnehmen. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht.
(2) Minderjährige im Alter von 16 und 17 Jahren können an der Veranstaltung teilnehmen, wenn sie a. die allgemeinen Teilnahmebedingungen erfüllen und b. ein Personensorgeberechtigter einen anderen Teilnehmer mit der Aufsichtspflicht betraut. Dieser trägt uneingeschränkt die Aufsichtspflicht. Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen übernehmen zu keinem Zeitpunkt ausdrücklich oder stillschweigend die Aufsichtspflicht. Die Übertragung der Aufsichtspflicht ist bei der Anmeldung durch Ausfüllen und Unterschreiben des entsprechenden Zusatzformulars schriftlich festzulegen. Das Formular gibt es beim Veranstalter und im Internet unter
www.fest-der-fantasie.de.

 

Zahlungsmodalitäten für das Fest der Fantasie 2012

    Anmeldung und Bezahlung
    Übernachter in Zimmer/Zelt überweisen, um die Anmeldung gültig zu machen, den Gesamtbetrag bzw. eine Anzahlung von € 100,00 auf das angegebene Konto. Der Gesamtbetrag wird mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt und ist bis zum 01.7.2012 fällig. Für Bungalow-Mieter wird die Anzahlung mit Bestätigung der Vermietung fällig.

    Alle Zahlungen bitte ausschließlich per Überweisung an:

    Veranstalter des Festes des Friedens 2012 GbR
    Kontonummer 850055100,
    Bankleitzahl 70080000
    Bank: Commerzbank vormals Dresdner Bank
    Für Auslandüberweisungen:
    IBAN: DE05700800000850055100
    Papierform: DE05 7008 0000 0850 0551 00
    BIC: DRESDEFF700 (80273 München)


    Verwendungszweck: Fest 2012 und die Namen der Angemeldeten

 

Preise auf dem Fest der Fantasie 2012

  1. Conbeitrag
    Der Conbeitrag liegt bei 15,00 € für 1 bis 3 Tage und 30,00 € ab dem 4. Tag.

     
  2. Übernachtung (Preise pro Nacht)
    Doppelzimmer: € 22,00
    Mehrbettzimmer: € 16,00
    Zelt: € 6,00

    Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr bezahlen bei Unterbringung im eigenen Kinderbett bzw. im Zelt keine Übernachtungskosten.
     
  3. Übernachtung im Bungalow
    Bungalows können nur für die gesamte Woche gebucht werden. Die Vermietung erfolgt über einen Ansprechpartner, der mit uns Anmeldung und Bezahlung regelt. Alle Bewohner eines Bungalows geben bei der Anmeldung bitte den Ansprechpartner bei den Unterbringungswünschen an. Für einen Bungalow ist eine Anzahlung in Höhe von € 600,00 fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung gilt der Bungalow als gemietet. Die Überweisung muss spätestens 14 Tage nach Eingang der Anmeldung auf dem o.g. Konto eingangen sein.
    Die Bungalows bieten Platz für 6 Personen in einem Doppelbett, Stockbetten und eventuellen Beistellbetten. Jeder Bungalow hat einen eigenen Sanitärbereich. Bis zu 31. März 2012 werden diese Bungalows nur im Ganzen vermietet. Mitmieter melden sich bitte nur als solche an, wenn die Buchung ihres Hauptmieters bestätigt ist.
    Bungalowpreise
    7er Bungalow 1.232,00 €
    6er Bungalow 1.056,00 €
    4er Bungalow 704,00 €
    Zur Zeit stehen keine Bungalows mehr zur Verfügung.
     
  4. Verpflegung
    Verpflegung kann unabhängig von der Art der Übernachtung gebucht werden. Es gibt einen Brunch und zwei Abendessen (fleischhaltig und vegetarisch). Es kann für jeden Tag im einzelnen festgelegt werden, ob und welches Essen gebucht wird. Der Brunch kostet 6,00 0€ pro Tag und Person. Das Abendessen kostet 9,00 € pro Tag und Person.

    Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr bezahlen keine Verpflegungskosten, wenn der Anmeldende selbst Verpflegung gebucht hat. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr erhalten 25% Rabatt auf die Verpflegungskosten, wenn der Anmeldende selbst Verpflegung gebucht hat.
     
  5. Merchandise
    T-Shirt von XS bis XXXL
    Standard Form € 12,00
    Girly-T-Shirt in schwarz: € 16,00
    Krug: € 15,00
    Schale: € 15,00

Irrtum vorbehalten.

 

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